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Die Rede von Thomas M. Stein, Vorsitzender der Geschäftsleitung BMG Entertainment International GSA/Eastern Europe Holding, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft e.V. beim Symposium music:online von :paradise media in Hamburg
18.06.1998

Vor ein paar Jahren war die digitale Revolution Science Fiction

Rede von Thomas M. Stein beim paradise media Symposium :music:online"

Die bereits existierende Marktmacht von Microsoft bei Personalcomputern steht momentan ebenso auf der Agenda wie die potentielle Marktmacht der potentiellen Anbieter von Digitalfernsehen. Im Mittelpunkt des medialen Interesses steht der Versuch, Entwicklungen zu steuern, die sich nur mit Mühe steuern lassen.

Aber genau diese Anstrengung müssen wir unternehmen. Bisher finanzieren Kreative und die Industrie sich dadurch, daß sie Tonträger verkaufen und Urheber- und Leistungsschutzrechte verwerten. Beide Einnahmequellen sind von zunehmender Internetpiraterie bedroht. Ich erinnere nur daran, daß sich findige Madonna-Fans aus der ganzen Welt deren neues Album „Ray of Light" schon vor der Veröffentlichung von Webpages angeblich altruistischer Musikfans herunterluden - natürlich ohne Genehmigung der Plattenfirma, des Verlages, des Produzenten oder der Künstlerin. Und natürlich ohne, daß die Menschen, die Zeit, Geld und Kreativität in das Produkt gesteckt hatten, irgendeinen Pfennig daran verdienten.

Etablierte Künstler wie Madonna wird das vorerst nicht in den Ruin treiben, aber für aufstrebende Nachwuchskünstler stellt der neue Piraterie-Moloch Internet eine große Gefahr da. Angenommen, ein Künstler hat bisher 10.000 CDs während seiner Tour verkauft und 4 DM Lizenzen pro CD erhalten. Wenn ihm nur die Hälfte der Einnahmen dadurch geraubt wird, daß irgendein sogenannter Fan die Musik des Kreativen auf seiner Homepage anbietet, entgehen dem Künstler 20.000 DM - Einkommen, das ihm fehlt, um seine Karriere voranzutreiben.

Wir als Industrie müssen uns überlegen, wie wir die neuen Technologien nutzen und gleichzeitig die Nutzung der neuen Technologien kontrollieren können. Die Musikindustrie hat bisher immer zu den Vorreitern neuer Technologien gehört. Mit der Massenvermarktung der CD wurde die digitale Ära einge-läutet und zwar zu einer Zeit, in der eigentlich noch niemand wußte, was Digitalisierung überhaupt ist. Music-On-Demand ist eines der Themen, mit denen wir uns seit einigen Jahren sehr ernsthaft beschäftigen. Wir suchen nach Wegen, wie wir Musik via Internet vertreiben und dabei unsere Ertragsfähigkeit erhalten können.

Im letzten Jahr hat der Phonoverband deshalb gemeinsam mit der Telekom einen Test auf den Weg gebracht, der genau das gewährleistet. Über Internet können T-Online-Kunden aus rund 10.000 Titeln ihre Lieblingssongs wählen, die ihnen dann via ISDN geliefert wer-den. Wie bei den herkömmlichen Vertriebswegen bestimmen die Tonträgerhersteller, welches Repertoire sie zu welchem Preis anbieten. Und sie sind es auch, die direkt die GEMA-Lizenz abführen. Der Telekomversuch ist eine Vision davon, wie wir neue Technologien positiv für uns nutzen können.

Wir müssen uns überlegen, wie wir mit unseren Inhalten weiterhin Geld verdienen können. Niemand anderes wird diese Aufgabe für uns übernehmen. Während die europäischen Monopolhüter sich dabei überschlagen, die freizugängliche Übertragung von Fußballänderspielen zu sichern, steht der Schutz des Kulturgutes auf der europäischen Tagesordnung weit hinten an. Geht es um Volkskönig Fußball, kämpfen auch Spitzenpolitiker an vorderster Front. Das Thema Urheberrechte im digitalen Zeitalter überlassen sie allerdings den Experten. In Deutschland prahlen Politiker eben lieber mit ihrem Fuballtalent als mit ihrer Musikalität.

Dabei ist das Kulturgut Musik mindestens ebenso durch neue Technologien bedroht wie das Gemeingut Fußball. Es gibt die These, daß Tonträgerfirmen im Music-On-Demand-Zeitalter überflüssig sind. Verfechter dieser These nehmen an, daß die Musiklandschaft ungeahnte Knospen treiben wird, da jeder Künstler seine Musik auf eine Webpage stellen kann. Diese Annahme finde ich etwas weltfremd. Künstler leben von dem Know-how der Tonträgerfirmen, wozu gehört, Talente auszusuchen, aufzubauen und zu vermarkten. Auch wenn der Vertriebsweg ein anderer ist - diese Fähigkeiten werden solange gebraucht werden, wie sich mit Musik Geld verdienen läßt.

Wie lange sich allerdings noch mit Musik Geld verdienen läßt, hängt von dem Erfolg der Reform des Urheberrechtes ab. Bei der Anpassung des Urheberrechts an neue technische Begebenheiten geht es um das zukünftige Marktordnungsrecht für die Musikindustrie.

Mittlerweile gibt es einen EU-Richtlinienentwurf, der endlich den Künstlern und Tonträgerherstellern das nicht-physische Verbreitungsrecht endgültig zuschreibt.

Damit stellt der Entwurf sicher, daß es sich bei online angelieferter Musik nicht etwa um Sendung im Sinne von Rundfunk handelt. Das ist erfreulich. Unerfreulich ist, daß der bisherige Entwurf immer noch wichtige Fragen außen vor läßt.

So wird zum Beispiel das Recht auf private Vervielfältigung nicht neu geregelt. Dies ist jedoch ein Muß angesichts bahnbrechender, neuer digitaler Vervielfältigungsmethoden wie das Brennen von CDs oder das Kopieren von Soundfiles. Mittler-weile gibt es sogar sogenannte Mpeg-Men: Dabei handelt es sich um Walkmen, die statt einem CD- oder Kassettenlaufwerk einen extrem leistungsfähigen Speicherchip enthalten. So kommt Musik direkt aus dem Computer aufs Konsumentenohr. Digitales Kopieren ist die Erstverwertung einer Aufnahme und muß vom Tonträgerhersteller kontrollierbar sein. Wir müssen ein Recht darauf haben, digitale Privatkopien zu verbieten oder nur gegen Lizenz zu erlauben.

Womit wir beim zweiten Problem wären, das durch die Direktive ungenügend gelöst wird. Die Direktive verbietet es nur, Soft- und Hardware zu vertreiben, die primär zur Entschlüsselung von geschützten Inhalten dient. Ließe sich beispielsweise jedoch eine Komponente einer Stereoanlage wie ein Tuner neben dem eigentlichen Zweck als Tuner zum Code-Knacken mißbrauchen, so wäre dies laut Richtlinienentwurf nicht strafbar. Damit könnte der User ungestraft digitales Radio entschlüsseln und die Tonträgerhersteller und Künstler somit um ihren gerechten Lohn bringen. Dies gehört verboten. Ansonsten würde es innerhalb kürzester Zeit etliche trojanische Pferde für Pirateriewerkzeug geben.

Ein weiterer Punkt, der dadurch zum Brennpunkt zu werden droht, indem die Direktive ihn nicht regelt, ist die technisch bedingte Vervielfältigung. Diese ist nämlich erlaubt. Was bedeutet das? Wenn ein Kunde eines Online-Dienstes aus einem fernen Land von einem Server illegale Soundfiles herunterlädt, so werden diese aus technischen Gründen im Netz des Service-Providers zwischengespeichert. Dies ist nicht strafbar. Das heißt, daß ein europäischer Service-Provider nicht dafür in die Verantwortung genommen werden kann, wenn er rechtswidrige Inhalte passieren läßt.

Schon diese kurz angerissenen Beispiele zeigen, wie schwierig es ist, alle potentiellen gesetzlichen Schlupflöcher für Piraten zu stopfen und eindeutige Regelungen zu verabschieden. Dies wird auch an dem umstrittenen Gerichtsurteil gegen den Compuserve-Chef deutlich. Sollen Service-Provider wirklich für die Legalität der übertragenen Inhalte geradestehen? An dieser Stelle wird häufig der Vergleich bemüht, daß doch auch die Telekom nicht haftet, wenn über ihre Leitungen krumme Geschäfte abgewickelt werden. Insofern hafte auch der Compuserve-Geschäftsführer nicht für den virtuellen Austausch von Kinderpornographie.

Dagegen möchte ich den Vergleich anbringen, daß auch ein Preßwerk verantwortlich ist für die Inhalte, die es auf CD verewigt. Uns geht es dabei nicht um die Zensur von illegalen Inhalten wie Pornographie oder Rechtsradikalismus. Wir wollen lediglich, daß der Service-Provider dem Inhaltsanbieter die Frage stellt, woher er das Recht für eben diese Inhalte hat. Dies läßt sich mit Hilfe technischer Codierungsverfahren herausfinden und bedarf nicht der subjektiven Einzelprüfung eines Zensors.

Allein schon aus Eigeninteresse müßten die Service-Provider froh sein, wenn sie für diese Prüfung den gesetzlichen Segen bekämen. Schließlich können wir als Tonträgerfirmen mit unseren Inhalten erheblich zur Steigerung der Attraktivität von Online-Diensten beitragen. Musik ist ein Produkt, das der User im Gegensatz zu Kleidung oder Nahrungsmitteln direkt am Computer konsumieren kann. Musik ist eines der spannendsten Angebote im Netz. Nur wenn die Tonträgerindustrie auch in Zukunft die Kontrolle über die von ihr produzierten Inhalte behält ist gewährleistet, daß die Kreativen entsprechend entlohnt werden und weiterhin innovativ sein können.

Als die Musikwoche 1994 meine These druckte, das Internet könnte uns über kurz oder lang 50 Prozent unseres Umsatzes kosten, haben mich alle für verrückt gehalten. Heute scheint diese Einschätzung gar nicht mehr so unrealistisch. Ich kann nur hoffen, daß es uns gelingt, die Entwicklung so zu steuern, daß die neuen Vertriebs- und Promotionwege des Internet uns wirklich mehr nützen als schaden. Ich bin gespannt, welche Prognosen heute im Laufe des Tages abgegeben und welche Argumente zu diesem Thema diskutiert werden.

 

© 2000-2005 Hubert G. Feil

 

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Thomas M. Stein

"Vor ein paar Jahren war die digitale Revolution Science Fiction. Heute ist sie schon Gegenwart; eine Gegenwart, die von Versuchen geprägt ist, diese Revolution in geordnete Bahnen zu lenken."