Die Rede von Thomas M. Stein, Vorsitzender der Geschäftsleitung
BMG Entertainment International GSA/Eastern Europe Holding, Vorstandsvorsitzender
des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft e.V. beim
Symposium music:online von :paradise media in Hamburg
18.06.1998
Vor ein paar Jahren
war die digitale Revolution Science Fiction
Rede von Thomas M. Stein beim paradise media Symposium
:music:online"
Die bereits existierende Marktmacht von Microsoft
bei Personalcomputern steht momentan ebenso auf der Agenda wie
die potentielle Marktmacht der potentiellen Anbieter von Digitalfernsehen.
Im Mittelpunkt des medialen Interesses steht der Versuch, Entwicklungen
zu steuern, die sich nur mit Mühe steuern lassen.
Aber genau diese Anstrengung müssen wir unternehmen. Bisher
finanzieren Kreative und die Industrie sich dadurch, daß
sie Tonträger verkaufen und Urheber- und Leistungsschutzrechte
verwerten. Beide Einnahmequellen sind von zunehmender Internetpiraterie
bedroht. Ich erinnere nur daran, daß sich findige Madonna-Fans
aus der ganzen Welt deren neues Album Ray of Light"
schon vor der Veröffentlichung von Webpages angeblich altruistischer
Musikfans herunterluden - natürlich ohne Genehmigung der
Plattenfirma, des Verlages, des Produzenten oder der Künstlerin.
Und natürlich ohne, daß die Menschen, die Zeit, Geld
und Kreativität in das Produkt gesteckt hatten, irgendeinen
Pfennig daran verdienten.
Etablierte Künstler wie Madonna wird das vorerst nicht in
den Ruin treiben, aber für aufstrebende Nachwuchskünstler
stellt der neue Piraterie-Moloch Internet eine große Gefahr
da. Angenommen, ein Künstler hat bisher 10.000 CDs während
seiner Tour verkauft und 4 DM Lizenzen pro CD erhalten. Wenn ihm
nur die Hälfte der Einnahmen dadurch geraubt wird, daß
irgendein sogenannter Fan die Musik des Kreativen auf seiner Homepage
anbietet, entgehen dem Künstler 20.000 DM - Einkommen, das
ihm fehlt, um seine Karriere voranzutreiben.
Wir als Industrie müssen uns überlegen, wie wir die
neuen Technologien nutzen und gleichzeitig die Nutzung der neuen
Technologien kontrollieren können. Die Musikindustrie hat
bisher immer zu den Vorreitern neuer Technologien gehört.
Mit der Massenvermarktung der CD wurde die digitale Ära einge-läutet
und zwar zu einer Zeit, in der eigentlich noch niemand wußte,
was Digitalisierung überhaupt ist. Music-On-Demand ist eines
der Themen, mit denen wir uns seit einigen Jahren sehr ernsthaft
beschäftigen. Wir suchen nach Wegen, wie wir Musik via Internet
vertreiben und dabei unsere Ertragsfähigkeit erhalten können.
Im letzten Jahr hat der Phonoverband deshalb gemeinsam mit der
Telekom einen Test auf den Weg gebracht, der genau das gewährleistet.
Über Internet können T-Online-Kunden aus rund 10.000
Titeln ihre Lieblingssongs wählen, die ihnen dann via ISDN
geliefert wer-den. Wie bei den herkömmlichen Vertriebswegen
bestimmen die Tonträgerhersteller, welches Repertoire sie
zu welchem Preis anbieten. Und sie sind es auch, die direkt die
GEMA-Lizenz abführen. Der Telekomversuch ist eine Vision
davon, wie wir neue Technologien positiv für uns nutzen können.
Wir müssen uns überlegen, wie wir mit unseren Inhalten
weiterhin Geld verdienen können. Niemand anderes wird diese
Aufgabe für uns übernehmen. Während die europäischen
Monopolhüter sich dabei überschlagen, die freizugängliche
Übertragung von Fußballänderspielen zu sichern,
steht der Schutz des Kulturgutes auf der europäischen Tagesordnung
weit hinten an. Geht es um Volkskönig Fußball, kämpfen
auch Spitzenpolitiker an vorderster Front. Das Thema Urheberrechte
im digitalen Zeitalter überlassen sie allerdings den Experten.
In Deutschland prahlen Politiker eben lieber mit ihrem Fuballtalent
als mit ihrer Musikalität.
Dabei ist das Kulturgut Musik mindestens ebenso durch neue Technologien
bedroht wie das Gemeingut Fußball. Es gibt die These, daß
Tonträgerfirmen im Music-On-Demand-Zeitalter überflüssig
sind. Verfechter dieser These nehmen an, daß die Musiklandschaft
ungeahnte Knospen treiben wird, da jeder Künstler seine Musik
auf eine Webpage stellen kann. Diese Annahme finde ich etwas weltfremd.
Künstler leben von dem Know-how der Tonträgerfirmen,
wozu gehört, Talente auszusuchen, aufzubauen und zu vermarkten.
Auch wenn der Vertriebsweg ein anderer ist - diese Fähigkeiten
werden solange gebraucht werden, wie sich mit Musik Geld verdienen
läßt.
Wie lange sich allerdings noch mit Musik Geld verdienen läßt,
hängt von dem Erfolg der Reform des Urheberrechtes ab. Bei
der Anpassung des Urheberrechts an neue technische Begebenheiten
geht es um das zukünftige Marktordnungsrecht für die
Musikindustrie.
Mittlerweile gibt es einen EU-Richtlinienentwurf, der endlich
den Künstlern und Tonträgerherstellern das nicht-physische
Verbreitungsrecht endgültig zuschreibt.
Damit stellt der Entwurf sicher, daß es sich
bei online angelieferter Musik nicht etwa um Sendung im Sinne
von Rundfunk handelt. Das ist erfreulich. Unerfreulich ist, daß
der bisherige Entwurf immer noch wichtige Fragen außen vor
läßt.
So wird zum Beispiel das Recht auf private Vervielfältigung
nicht neu geregelt. Dies ist jedoch ein Muß angesichts bahnbrechender,
neuer digitaler Vervielfältigungsmethoden wie das Brennen
von CDs oder das Kopieren von Soundfiles. Mittler-weile gibt es
sogar sogenannte Mpeg-Men: Dabei handelt es sich um Walkmen, die
statt einem CD- oder Kassettenlaufwerk einen extrem leistungsfähigen
Speicherchip enthalten. So kommt Musik direkt aus dem Computer
aufs Konsumentenohr. Digitales Kopieren ist die Erstverwertung
einer Aufnahme und muß vom Tonträgerhersteller kontrollierbar
sein. Wir müssen ein Recht darauf haben, digitale Privatkopien
zu verbieten oder nur gegen Lizenz zu erlauben.
Womit wir beim zweiten Problem wären, das durch die Direktive
ungenügend gelöst wird. Die Direktive verbietet es nur,
Soft- und Hardware zu vertreiben, die primär zur Entschlüsselung
von geschützten Inhalten dient. Ließe sich beispielsweise
jedoch eine Komponente einer Stereoanlage wie ein Tuner neben
dem eigentlichen Zweck als Tuner zum Code-Knacken mißbrauchen,
so wäre dies laut Richtlinienentwurf nicht strafbar. Damit
könnte der User ungestraft digitales Radio entschlüsseln
und die Tonträgerhersteller und Künstler somit um ihren
gerechten Lohn bringen. Dies gehört verboten. Ansonsten würde
es innerhalb kürzester Zeit etliche trojanische Pferde für
Pirateriewerkzeug geben.
Ein weiterer Punkt, der dadurch zum Brennpunkt zu werden droht,
indem die Direktive ihn nicht regelt, ist die technisch bedingte
Vervielfältigung. Diese ist nämlich erlaubt. Was bedeutet
das? Wenn ein Kunde eines Online-Dienstes aus einem fernen Land
von einem Server illegale Soundfiles herunterlädt, so werden
diese aus technischen Gründen im Netz des Service-Providers
zwischengespeichert. Dies ist nicht strafbar. Das heißt,
daß ein europäischer Service-Provider nicht dafür
in die Verantwortung genommen werden kann, wenn er rechtswidrige
Inhalte passieren läßt.
Schon diese kurz angerissenen Beispiele zeigen, wie schwierig
es ist, alle potentiellen gesetzlichen Schlupflöcher für
Piraten zu stopfen und eindeutige Regelungen zu verabschieden.
Dies wird auch an dem umstrittenen Gerichtsurteil gegen den Compuserve-Chef
deutlich. Sollen Service-Provider wirklich für die Legalität
der übertragenen Inhalte geradestehen? An dieser Stelle wird
häufig der Vergleich bemüht, daß doch auch die
Telekom nicht haftet, wenn über ihre Leitungen krumme Geschäfte
abgewickelt werden. Insofern hafte auch der Compuserve-Geschäftsführer
nicht für den virtuellen Austausch von Kinderpornographie.
Dagegen möchte ich den Vergleich anbringen, daß auch
ein Preßwerk verantwortlich ist für die Inhalte, die
es auf CD verewigt. Uns geht es dabei nicht um die Zensur von
illegalen Inhalten wie Pornographie oder Rechtsradikalismus. Wir
wollen lediglich, daß der Service-Provider dem Inhaltsanbieter
die Frage stellt, woher er das Recht für eben diese Inhalte
hat. Dies läßt sich mit Hilfe technischer Codierungsverfahren
herausfinden und bedarf nicht der subjektiven Einzelprüfung
eines Zensors.
Allein schon aus Eigeninteresse müßten die Service-Provider
froh sein, wenn sie für diese Prüfung den gesetzlichen
Segen bekämen. Schließlich können wir als Tonträgerfirmen
mit unseren Inhalten erheblich zur Steigerung der Attraktivität
von Online-Diensten beitragen. Musik ist ein Produkt, das der
User im Gegensatz zu Kleidung oder Nahrungsmitteln direkt am Computer
konsumieren kann. Musik ist eines der spannendsten Angebote im
Netz. Nur wenn die Tonträgerindustrie auch in Zukunft die
Kontrolle über die von ihr produzierten Inhalte behält
ist gewährleistet, daß die Kreativen entsprechend entlohnt
werden und weiterhin innovativ sein können.
Als die Musikwoche 1994 meine These druckte, das Internet könnte
uns über kurz oder lang 50 Prozent unseres Umsatzes kosten,
haben mich alle für verrückt gehalten. Heute scheint
diese Einschätzung gar nicht mehr so unrealistisch. Ich kann
nur hoffen, daß es uns gelingt, die Entwicklung so zu steuern,
daß die neuen Vertriebs- und Promotionwege des Internet
uns wirklich mehr nützen als schaden. Ich bin gespannt, welche
Prognosen heute im Laufe des Tages abgegeben und welche Argumente
zu diesem Thema diskutiert werden.